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Rauchwarnmelder

Viele Statistiken be­le­gen, wie wichtig Rauchwarnmelder und Rauchmelder sind: Wussten Sie, dass jähr­lich in Deutschland circa 200.000 Brände aus­bre­chen. Dabei sind vor allem in Privathaushalten sehr häu­fig tech­ni­sche Defekte von äl­te­ren Elektrogeräten oder Mehrfachsteckdosen die Brandauslöser. Als erfahrene Elektriker sor­gen wir gern für die Installation und die Wartung Ihrer Rauchmelder, Rauchwarnmelder und Brandmeldeanlagen in Kreis Passau.

Rauchwarnmelder der Marke Gira an Zimmerdecke, umgeben von aufsteigendem Rauch, warnt vor Brandgefahr.
Quelle: Gira

Rauchmelder oder Rauchwarnmelder - was ist der Unterschied?

Die Begriffe Rauchmelder und Rauchwarnmelder wer­den um­gangs­sprach­lich syn­onym ver­wen­det. Es gibt je­doch einen deut­li­chen Unterschied in Ihrer Funktion den wir Ihnen an die­ser Stelle gern er­läu­tern möchten.

Rauchmelder oder Rauchwarnmelder - was ist besser?

Da Brandrauch be­reits nach we­ni­gen Atemzügen zu Bewusstlosigkeit füh­ren kann, bie­tet ein Funkrauchmelder mit einer Brandschutzanlage oder ein um­fas­sen­des Rauchmeldesystem deut­lich mehr Sicherheit ge­gen­über einem ein­fa­chen Rauchwarnmelder. Alleine schon aus dem Grund, weil da­druch ja auch di­rekt die Feuerwehr in­for­miert wer­den kann. In Privatgebäuden wer­den heut­zu­ta­ge je­doch über­wie­gend Rauchwarnmelder installiert.

Wenn Sie mehr Sicherheit wün­schen, aber keine Brandschutzanlage in­stal­lie­ren wol­len, dann bie­ten sich mo­der­ne Rauchwarnmelder an, die Alarmsignale auch auf ver­schie­de­ne Smartphones sen­den kön­nen. Außerdem las­sen sich be­stimm­te Rauchwarnmelder in ein be­stehen­des Smart Home-System ein­bin­den. Damit kön­nen bei einem Brand vor­de­fi­nier­te Szenen aus­ge­löst wer­den, wie zum Beispiel das Hochfahren der Rollladen, um Fluchtmöglichkeiten zu er­öff­nen, wäh­rend das Licht schnell hoch- und run­ter­ge­dimmt wird, um einen Alarm anzuzeigen.

Weißer Rauchwarnmelder von Gira mit LED-Ring und Lüftungsschlitzen, an einer Zimmerdecke montiert.
Quelle: Gira

In welchen Bundesländern ist die Installation von Rauch­warn­meldern Pflicht?

Die Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten ist über­all in Deutschland Pflicht. In Bestandsbauten be­steht die Pflicht für alle Bundesländer außer dem Saarland und Sachsen. Trotzdem soll­te na­tür­lich der Sicherheitsgedanke über­wie­gen, denn ist in den al­ler­meis­ten Fällen sinn­voll Rauchwarnmelder zu installieren.

Wer ist für Anschaffung und Installation von Rauch­warn­meldern zuständig?

Für die Montage von Rauchwarnmeldern ist in der Regel der Eigentümer / Vermieter zu­stän­dig. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern, außer Mecklenburg-Vorpommern, wo der Mieter zu­stän­dig ist.

Wer ist für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern zuständig?

Die Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern ist in Deutschland un­ter­schied­lich und va­ri­iert je nach Bundesland.

In die­sen Bundesländern fällt die Zuständigkeit auf den Mieter, wenn es nicht an­ders im Mietvertrag ge­re­gelt wurde:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein

In die­sen Bundesländern fällt die Zuständigkeit auf den Vermieter, wenn es nicht an­ders im Mietvertrag ge­re­gelt wurde:

  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern.
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Wann müssen Rauchwarnmelder ausgetauscht werden?

Nach zehn Jahren müs­sen Rauchwarnmelder ver­pflich­tend aus­ge­tauscht wer­den. Das ist den meis­ten Menschen nicht be­kannt. Aber warum ist das so? Viele den­ken, dass die nicht aus­‌tausch­‌bare 10-Jahres-Batterie, die in den meis­ten Rauchwarn­‌meldern ver­baut ist, der Grund dafür ist. Aber selbst wenn diese noch hält, kann der Rauchwarnmelder nach so einer Zeitspanne un­‌brauch­‌bar ge­wor­den sein. Em­‌pfindliche elek­‌tronische Bau­‌teile in­ner­halb des Geräts un­ter­lie­gen einem Alterungs­‌prozess, der nach zehn Jahren die Funk­‌tionalität be­‌ein­‌trächtigen kann.

In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?

In wel­chen Räumen Rauch­‌warn­‌melder in­stal­liert wer­den müs­sen, ist je nach Bundesland un­ter­schied­lich ge­re­gelt. Die For­‌mulie­‌run­‌gen unter­‌schei­‌den sich je­doch nur gering­‌fügig. Über­‌greifend lässt sich fol­gen­des zusammen­‌fassen:

Jeweils ein Rauch­‌warn­‌melder für jedes Schlaf­‌zimmer und Kinder­‌zimmer sowie für alle Flure, die als Flucht- oder Rettungs­‌weg die­nen oder zu Auf­‌enthalts­‌räumen füh­ren. Teils wer­den Rauch­‌warn­‌melder für alle Auf­‌enthalts­‌räume gefordert.

Wartung und Überprüfung von Rauchmeldern

Bei einer Wartung han­delt es sich um eine vor­sorg­li­che Maßnahme, die einen mög­li­chen Ausfall der Rauchmelder ver­hin­dern soll und somit die Langlebigkeit des Gerätes si­cher­stellt. Wie häu­fig eine Überprüfung durch­ge­führt wer­den muss, kön­nen Sie der Bedienungsanleitung des Rauchmelders ent­neh­men - in der Regel ist von einer Wartung pro Jahr aus­zu­ge­hen. Ein ein­fa­ches Nachsehen, ob die Batterie leer ist und der Rauchmelder noch blinkt, reicht dafür nicht aus.

Es ist emp­feh­lens­wert, diese le­bens­wich­ti­ge Überprüfung jähr­lich von einem Fachbetrieb durch­füh­ren zu las­sen. Ein Fachmann weiß, auf wel­che Aspekte zu ach­ten ist und hat dar­über hin­aus die Möglichkeit, einen Feuer- bzw. Rauchalarm zu si­mu­lie­ren, um das Gerät kor­rekt und re­a­li­täts­nah zu testen.

Rauchwarnmelder an Zimmerdecke wird mit einer Teleskopstange und Prüfgerät zur Wartung oder Überprüfung getestet.
Das Gerät wird über den Rauch­‌warn­‌melder ge­stülpt und dann wird Test­‌rauch ein­‌geleitet, um zu sehen, ob der Mel­‌der kor­rekt auslöst.

Zuständig für die Kontrolle und re­gel­mä­ßi­ge Wartung der Rauchmelder ist - in aller Regel - der Haus- oder Wohnungseigentümer; er kann diese Verantwortung je­doch - so­fern vor­han­den - auf den Mieter über­tra­gen. Die je­weils ver­ant­wort­li­che Person haf­tet, wenn bei einem Brand oder bei Rauchentwicklung der Rauchmelder sei­nen Dienst ver­sagt. Ausnahme: Es kann die re­gel­mä­ßi­ge Prüfung durch einen Fachbetrieb nach­ge­wie­sen werden.

Worauf sollte ich beim Kauf eines Rauchwarnmelder achten?

Beim Kauf soll­ten Sie auf Folgendes achten:

  • das VdS-Prüfzeichen
  • das CE-Zeichen (zu­züg­lich der Produktnorm EN 14604)
  • das Qualitätszeichen "Q"
  • das Kriwan-Logo

DieseProduktzeichen ga­ran­tie­ren Ihnen eine ge­prüf­te Sicherheit und die Langlebigkeit des Gerätes.

Die Anzahl der be­nö­tig­ten Rauchmelder hängt von der Wohnfläche und der Anzahl der Räume ab. Installiert wer­den Rauchmelder in der Regel in Schlaf- und Kinderzimmern, Fluren und Treppenhäusern sowie Wohn- und Arbeitszimmern. Im Badezimmer und in der Küche wer­den im Regelfall keine Rauchmelder in­stal­liert, da viele Modelle nicht zwi­schen Wasserdampf und einem durch Feuer aus­ge­lös­ten Rauch un­ter­schei­den kön­nen. Für diese Räume kön­nen Sie sich je­doch Hitzesensoren kau­fen. Diese schla­gen an, wenn der be­tref­fen­de Raum zu heiß wird.

Bei der Montage soll­‌ten Sie auf Folgendes achten:

  • Der Rauchmelder soll­te an der Zimmerdecke mon­tiert wer­den, da Rauch zu­nächst an die Decke steigt, bevor er sich im gan­zen Raum verteilt.
  • Ausnahme bil­det eine Deckenbeschaffenheit, die eine ord­nungs­ge­mä­ße Befestigung nicht zu­lässt - in die­sem Fall kann der Rauchmelder an der län­ge­ren Wand an­ge­bracht werden.
  • In der Mitte des Raumes ist der ide­a­le Montagepunkt, die Wände soll­ten dabei mind. 50 cm ent­fernt sein.
  • Bei Dachschrägen soll­te ein Anbringungsabstand von ca. 30 cm - 50 cm zur Dachspitze ein­ge­hal­ten werden.
  • Ist der Raum grö­ßer als 60 m², muss ein wei­te­rer Rauchmelder in­stal­liert werden.
  • Achten Sie bei der Anbringung auf eine waa­ge­rech­te Position.
  • Meiden Sie eine Montage in un­mit­tel­ba­rer Nähe von Luftschächten oder Orten, an denen Zugluft besteht.

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